Luxemburg – ein Finanzplatz mit Charakter und Mehrwert

Der Anlegerschutz genießt in Luxemburg höchste Priorität. Die Vorgaben für die Einlagensicherung sind mit 100.000 Euro erfüllt. Statt eines Informationsaustausches erhebt das Großherzogtum seit 2005 eine anonyme EU-Quellensteuer in Höhe von derzeit 20 Prozent auf die angefallenen Zinserträge (ab 1. Juli 2011: 35 Prozent); sofern sich der Anleger nicht freiwillig für eine Offenlegung entscheidet.

Darüber hinaus werden im Großherzogtum die EU-Verbraucherstandards selbstverständlich eingehalten.

Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Am 11. Dezember 2009 haben die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg Änderungen im bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen:

  • Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2010 wird zwischen den Vertragsstaaten auf Anfrage ein Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten stattfinden. 
  • Dabei wird sichergestellt, dass die Daten ausschließlich den zuständigen Personen oder Behörden übermittelt werden.
  • Die jeweilige Anfrage muss konkrete Angaben über die verdachtsbegründenden Umstände enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Informationen angefordert werden können, deren Erheblichkeit für die Steuerbelange einer steuerpflichtigen Person wahrscheinlich ist.  
  • Es finden keine "fishing expeditions" (zu deutsch: "Anfragen ins Blaue hinein") statt.