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FAQ
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 | Die Steuernummer der NORD/LB Luxembourg lautet: LU 106 394 39. |  |
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 | Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist von allen Kontoinhabern und allen Bevollmächtigten notwendig. Die Kontoeröffnung von juristischen Personen erfordert weitere Unterlagen. |  |
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 | Nein, ein Überweisungsauftrag bedarf zwar der Schriftform, spezielle Vordrucke müssen aber nicht verwendet werden. |  |
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 | Wir stellen Bankschecks aus, die als Zahlungsmittel verwendet werden können. Wie bei Überweisungen benötigen wir einen schriftlichen Auftrag. Kontenbezogene Schecks werden nicht ausgegeben. |  |
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 | Ja, nach vorherigem telefonischen Avis. Die Anmeldung sollte spätestens eine Woche vor Auszahlungstermin erfolgen. Wir belasten den Betrag direkt dem Währungskonto. |  |
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 | Ja, wir offerieren Schließfächer zu unterschiedlichen Konditionen in sieben verschiedenen Größen. |  |
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 | Von Montag bis Freitag haben wir durchgehend von 9 Uhr bis 17 Uhr für Sie geöffnet. Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin. Wenn Sie wünschen, auch ausserhalb der festgelegten Öffnungszeiten. |  |
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 | Ja, selbstverständlich: Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um die Details zu besprechen. |  |
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 | Es gibt zwei Arten von Vollmachten: Entweder die Vollmacht mit Gültigkeit bis zum Todesfall oder die Vollmacht über den Tod hinaus. Bei Erteilen einer Vollmacht wählen Sie zwischen beiden Arten aus. |  |
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 | Die Erben müssen sich anhand folgender Dokumente legitimieren: - Sterbeurkunde
- Erbschein oder Testament mit zugehörigem amtlichen Eröffnungsprotokoll
- Gültiger Personalausweis oder Reisepaß der Erben
Danach können sie das Vermögen auf ein Konto bei uns übertragen oder anderweitig verfügen. |  |
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 | Wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus besteht, dürfen die Bevollmächtigten weiterhin uneingeschränkt über das Konto/Depot disponieren, es sei denn, die Vollmacht wird von einem der Erben widerrufen. Die Bevollmächtigten müssen uns lediglich schriftlich versichern, daß sie die Erben (Namen und Adressen müssen offengelegt werden) von der Existenz der Vollmacht unterrichtet haben. |  |
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 | Nein, in der Anlageberatung wird jedes Geschäft mit Ihnen abgestimmt. Bei der Vermögensverwaltung erteilen Sie uns ein Mandat, in dem festgelegt ist, in welchem Rahmen wir für Sie tätig werden können. |  |
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 | Ab einer Summe von 150.000 Euro stehen wir sehr gern zu Ihrer Verfügung. |  |
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 | Sie können wählen zwischen einer fixen, vom Anlagebetrag abhängigen Gebühr oder einer erfolgsabhängigen Vergütung. |  |
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 | Normalerweise halbjährlich, Sie können den Turnus aber auch häufiger bestimmen (z.B. monatlich oder vierteljährlich). Wenn Handlungsbedarf besteht (nach MiFID definiert), werden wir Sie selbstverständlich unverzüglich informieren. |  |
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 | Ja, alle Transaktionskosten, wie sie im Gebührenverzeichnis dargestellt sind. Allerdings handeln wir Ihre Wertpapiere nur dann, wenn wir dies aufgrund der Marktsituation für erforderlich halten. Die Historie unserer Anlageentscheidungen zeigt, daß wir grundsätzlich einen langfristigen Ansatz wählen. |  |
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 | Ja, Sie müssen alle in- und ausländischen Erträge nach den Regeln Ihres Wohnsitzlandes in der Steuererklärung angeben. |  |
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 | Die Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A. unterliegt als Luxemburger Gesellschaft (Société Anonyme) dem Luxemburger Recht. Alleinaktionärin ist die Norddeutsche Landesbank Girozentrale. |  |
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 | Selbstverständlich hier bei uns in Luxemburg. Unser EDV-System ist völlig autark. |  |
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 | - Ab 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011: 20 %
- Ab 1. Juli 2011: 35 %
Weitere Informationen erfahren Sie bei Ihrem Berater. |  |
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 | IBAN ist die Abkürzung für „International Bank Account Number“ und BIC heisst ausgeschrieben „Bank Identifier Code“. Die IBAN ist kontobezogen und wird auf Ihren Kontoauszügen angegeben. Der BIC der NORD/LB Luxembourg lautet NOLALULL. Auslandsüberweisungen können bis zu EUR 50.000 in Staaten der Europäischen Union zu Inlandskonditionen gemäß SEPA (Single Euro Payments Area) abgewickelt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: • Überweisung in Euro und nicht größer als Euro 50.000,- • IBAN, Name, Vorname und Anschrift des Auftraggebers und Empfängers • BIC der Bank des Empfängers • Verwendungszweck nicht mehr als 140 Zeichen |  |
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