Die NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank gibt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Regeln für ein korrektes und professionelles Verhalten vor, beispielsweise bei Interessenskonflikten, im Kampf gegen wirtschaftskriminelle Handlungen wie z. B. Korruption, Fraud und Geldwäsche, für die Wahrung von Vertraulichkeit und Datenschutz, den Umgang mit Kunden, den Schutz und die Nutzung von Bankressourcen oder den Schutz vor Diskriminierung.
Zur Ergänzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten hat die NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank ein Hinweisgebersystem implementiert, das sowohl von Mitarbeitern als auch Kunden genutzt werden kann. Dies beinhaltet die Funktion eines externen Ombudsmannes, an den sich Hinweisgeber vertraulich wenden können, wenn sich für sie Verdachtsmomente für Straftaten oder unrechtmäßige Geschäftsvorgänge ergeben.
Der Ombudsmann
Hinweise:
Die Position des Ombudsmannes der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank wird von Herrn Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt am Main wahrgenommen. Er ist Rechtsanwalt und hat damit eine Verschwiegenheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte, muss er den Hinweisgeber nicht nennen. Herr Dr. Buchert ist bereits seit vielen Jahren auch für andere deutsche Großunternehmen als Ombudsmann tätig. Nähere Informationen finden Sie unter www.dr-buchert.de
Auch die CSSF hat ein „Meldeverfahren im Falle von Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften für den Finanzsektor“ unter https://whistleblowing.apps.cssf.lu/ eingerichtet sowie entsprechende FAQs dazu veröffentlicht.