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Produktinformationen zum "Lettre de Gage"

Lettres de Gage sind von einer Pfandbriefbank begebene Schuldtitel, die mit einer dafür definierten Deckungsmasse besichert sind.

Die gesetzliche Basis bildet einerseits das „Gesetz über den Finanzsektor vom 05. April 1993“, Artikel 12 inkl. seiner Anpassungen bis zum 07. Juli 2022. Zusätzlich wurde das „Gesetz vom 08. Dezember 2021 über die Ausgabe von Pfandbriefen“ veröffentlicht, welches seine Wirkung ab dem 08. Juli 2022 entfaltet.

Die Lettres de Gage der NORD/LB Covered Bond Bank wurden alle vor dem 08. Juli 2022 emittiert. Da die Bank ab diesem Datum keinen neuen Lettres de Gage aus den bestehenden Deckungsstöcken begeben wird, gelten für diese ausstehenden Lettres de Gage die Übergangsregelungen des Artikel 41 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021.

Das bedeutet, dass alle ausstehenden Lettres de Gage weiterhin und bis zu ihrer jeweiligen Fälligkeit ihren Status als gedeckte Schuldverschreibung gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2162 (EU Covered Bond Richtlinie) behalten.

Darüber hinaus hat die Luxemburger Aufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) Rundschreiben mit zusätzlichen Anforderungen veröffentlicht:

CSSF 01/42   Anforderungen an die Bewertung von Immobilien

CSSF 18/705 Bewertungsstandards zur Bestimmung des Fair Value von Anlagen im Bereich erneuerbare Energien, die sich für die Deckungsmasse der Pfandbriefbanken eignen

CSSF 18/706 Transparenzanforderungen gemäß Artikel 126 Absatz 2 des Gesetzes vom 22. Juni 2018

CSSF 18/707 Mindestanforderungen an die Führung und Kontrolle des Deckungsregisters, der Deckungswerte sowie der Liquiditätssicherung im Pfandbriefgeschäft

Law of 5 April 1993 (coordinated version) – CSSF

Law of 8 December 2021 (only in French) – CSSF

Circular CSSF 01/42 (as amended by Circular CSSF 13/568) – CSSF

Circular CSSF 18/705 – CSSF

Circular CSSF 18/706 – CSSF

Circular CSSF 18/707 – CSSF

 

Stand: 07/2022